Ein herzliches Grüß Gott...
... in Stötten a.Auerberg!
Verwaltung bleibt geschlossen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ab Montag, 11.01.2021 sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung 08349/92040 für Sie erreichbar.
Die Maskenpflicht bleibt bestehen.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Anmeldung im Kindergarten Kita Auerberg Zwerge
Liebe Eltern,
ab sofort können Sie Ihre Kinder hier für das Kindergartenjahr 2021/2022 anmelden.
Bebauungsplan Nr. 7 "Am Kapellenweg"
Satzung mit Begründung
Planzeichnung
Aktualisierung der Quadratmeterangaben
1. Änderung des Bebauungsplanes
2. Änderung des Bebauungsplanes
Folgende Änderungen mit Öffentlichkeitsbeteiligung sind vom 11.01.2021 bis zum 12.02.2021 auch im Original in der Gemeinde Stötten a.Auerberg mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung einzusehen:
Bebauungsplan "Im Gries"
2. Änderung des Bebauungsplanes "Im Gries"
Folgende Änderung mit Öffentlichkeitsbeteiligung ist vom 11.01.2021 bis zum 12.02.2021 auch im Original in der Gemeinde Stötten a.Auerberg mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung einzusehen:
2. Änderung Satzung mit Begründung
Beschränkte Ausschreibung
Die beschränkte Ausschreibung des Gewerk Baumeisterarbeiten wurde mit Gemeinderatsbeschluss am 10.03.2020 an die Firma Ernst Höbel GmbH Immenhofen vergeben.
Beschränkte Ausschreibung
Die beschränkte Ausschreibung des Gewerk Abdichtungsarbeiten wurde mit Gemeinderatsbeschluss am 10.03.2020 an die Firma Hofer Dach GmbH&Co. KG vergeben.
Information für alle Vermieter in der Gemeinde
Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. November 2015 wird es erstmals bundesweit einheitliche und unmittelbar geltende melderechtliche Vorschriften für alle Bürgerinnen und Bürger geben.
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Vermieter. Diese sind nach §19 BMG dazu verpflichtet bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken.
Künftig ist bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung auszustellen, die zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt wird.
Die Bestätigung des Wohnungsgebers enthält folgende Daten:
1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers,
2. Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum,
3. Anschrift der Wohnung sowie
4. Namen der meldepflichtigen Personen.
Ein Mustervordruck liegt in der Gemeinde aus oder kann hier heruntergeladen werden.
Die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung sollte der Gemeinde wenn möglich schon vor dem Tag der Anmeldung vorliegen, bzw. am Tag der Anmeldung vom zuziehenden Mieter vorgelegt werden.
Die Verwaltung
Mikrozensus 2020
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
auch im Jahr 2020 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet bei einem Prozent der Bevölkerung wieder der Mikrozensus durchgeführt.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Link in der Überschrift.
Stötten ist Mitglied bei der KönigsCard. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf das Bild.
MEP - Der Moos-Erlebnis-Pfad
Eine neue Attraktion bietet die Gemeinde Stötten allen Einheimischen und Gästen, Jung und Alt, mit dem interaktiven "Moos-Erlebnis-Pfad".
13 neuerbaute Stationen laden zum sehen, fühlen, tasten, überlegen, nachdenken, riechen, entspannen und natürlich zum spielen ein!
Öffnungszeiten Verwaltung:
Montag | 08:00–12:00 |
Dienstag | 08:00–12:00 |
Mittwoch | 08:00–12:00 |
Donnerstag | 08:00–12:00 |
Freitag | Geschlossen
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Veranstaltungen in Stötten: